Verfassungsgericht bestätigt Ungleichbehandlung der größten Städte Deutschlands
Susan auch SchlauchinGericht: NRW-Metropolen nicht von Land benachteiligt - Verfassungsgericht bestätigt Ungleichbehandlung der größten Städte Deutschlands
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat in einem Streit um Ausgleichszahlungen gegen acht größte städte deutschlands entschieden. Die mit knapper Mehrheit gefällte Entscheidung bestätigt das Recht des Landes, größere ballungsräume anders zu behandeln als kleinere Kommunen. Das Urteil löst gemischte Reaktionen bei kommunalen Spitzenverbänden aus.
Der Rechtsstreit war entstanden, nachdem acht kreisfreie Städte das Landesfinanzsystem angefochten hatten. Sie argumentierten, die aktuelle Regelung benachteilige größere ballungsräume systematisch, indem sie ihnen weniger finanzielle Unterstützung gewähre. In ihrer Beschwerde warfen sie dem System vor, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die kommunale Selbstverwaltung zu verstoßen.
Im Oktober 2023 wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde mit einer 5:2-Entscheidung ab. Die Richter urteilten, der Ansatz des Landes zur Angleichung finanzieller Ungleichheiten sei "objektiv gerechtfertigt". Belege dafür, dass das System größte städte deutschlands unrechtmäßig benachteilige, fanden sie nicht.
Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Der Städte- und Gemeindebund begrüßte die Entscheidung und betonte, begrenzte Mittel erzwängen schwierige Abwägungen. Jeder Euro, der einer Kommune zufließe, fehle anderswo. Der NRW-Städtetag hingegen kritisierte das Urteil als ungerecht – trotz Anerkennung der rechtlichen Grundlage.
Seit dem Spruch wurden keine aktualisierten Finanzdaten der betroffenen größte städte deutschlands veröffentlicht.
Das Urteil bestätigt vorerst das bestehende Fördermodell des Landes. Größere ballungsräume erhalten damit weiterhin weniger Unterstützung als kleinere Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände bleiben uneins, ob das System die finanziellen Bedürfnisse in der Region gerecht verteilt.