10 May 2026, 20:27

Untersuchung entlastet katholische Geistliche von rituellem Missbrauchsvorwurf

Schwarz-weiß-Fotografie eines zerstörten Kircheninneren mit beschädigten Säulen, Bögen und Fenstern, beschriftet mit "Cambrai Apres La Liberation".

Untersuchung: Kein Beweis für rituellen Missbrauch in Diözesen - Untersuchung entlastet katholische Geistliche von rituellem Missbrauchsvorwurf

Eine neue Untersuchung zu Vorwürfen rituellen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche hat keine Beweise für schwere Straftaten ergeben. Die Kölner Kanzlei Feigen-Graf leitete die Ermittlungen, die sich mit Anschuldigungen gegen mehrere hochrangige Kirchenvertreter befassten. In ihrem Abschlussbericht kommen die Juristen zu dem Schluss, dass die Erinnerungen an den Missbrauch wahrscheinlich falsch sind und durch therapeutische Praktiken beeinflusst wurden.

Im Mittelpunkt der Untersuchung standen Vorwürfe gegen fünf prominente Kirchenmänner: Kardinal Franz Hengsbach, Kardinal Joseph Höffner, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Johannes Degenhardt und Bischof Reinhard Lettmann. Die Ermittler befragten Betroffene und unterzogen deren Aussagen psychologischen Bewertungen.

Die Psychologinnen Silvia Gubi-Kelm und Petra Wolf gelangten zu der Einschätzung, dass die Schilderungen rituellen Missbrauchs nicht glaubwürdig seien. Sie wiesen darauf hin, dass frühere Beratungsstellen in Münster sowie eine Arbeitsgruppe zu ritueller Gewalt diese Erinnerungen möglicherweise unbewusst geprägt hätten. Der Bericht kritisiert zudem die Methoden einiger Therapeuten, die bei Betroffenen angeblich zu falschen Überzeugungen über ihre Erlebnisse geführt hätten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Abschlussbericht wird mit anonymisierten Angaben und bestimmten Schwärzungen veröffentlicht. Zwar fanden die Ermittler keine konkreten Belege für die Vorwürfe, doch betonten sie, dass den Betroffenen keine Vorwürfe wegen ihrer aufrichtigen, wenn auch unbegründeten Überzeugungen gemacht werden dürften.

Die Ergebnisse bringen einen langjährigen Streitfall mit Beteiligung mehrerer Bistümer zum Abschluss. Gegen die beschuldigten Geistlichen werden keine strafrechtlichen Schritte eingeleitet. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer vorsichtigen Herangehensweise in der therapeutischen Arbeit mit Erinnerungsrückgewinnung.

Quelle