Schweinehalter hetzt der Januar: Diese Meldefristen müssen Landwirte jetzt einhalten
Krzysztof LöfflerSchweinehalter hetzt der Januar: Diese Meldefristen müssen Landwirte jetzt einhalten
Deutsche Schweinehalter stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zu den wichtigsten Abgaben zählen Bestandsmeldungen, Biosicherheitskontrollen und Daten zum Antibiotikaeinsatz. Die Anforderungen sind Teil laufender regulatorischer Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes und der Krankheitsvorsorge.
Bis zum 15. Januar müssen Landwirte ihren jährlichen Schweinebestand über HI-Tier melden – basierend auf den Zahlen vom 1. Januar. Selbst Betriebe ohne Schweine an diesem Stichtag sind verpflichtet, eine Nullmeldung abzugeben, um weiterhin Fördergelder erhalten zu können. Parallel dazu endet am 14. Januar die Frist für die Antibiotika-Datenbank (TAM), in die Produktionsdaten und Bestandszahlen für das zweite Halbjahr 2025 eingetragen werden müssen.
Ab 2026 stellt die TAM-Meldung auf einen jährlichen Turnus um, wobei die Daten dann jeweils bis zum 14. Januar des Folgejahres vorliegen müssen. Gleichzeitig verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem ab dem 1. Januar 2026 die Biosicherheitsauflagen, auch wenn die genauen Umsetzungsfristen noch nicht feststehen. Zudem müssen Landwirte ihre Tierbestände beim Tierseuchenfonds ihres Bundeslandes melden – die Fristen variieren hier je nach Region. Teilnehmer der Initiative Tierwohl (ITW) sind außerdem verpflichtet, ihre jährliche Stallklima- und Tränkwasserprüfung durchzuführen. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass technische Anlagen zuverlässig funktionieren und die Wasserqualität den Standards entspricht.
Von den Meldefristen sind alle Schweinehalter betroffen – unabhängig von der Betriebsgröße. Versäumte Fristen können sich auf Förderfähigkeit und Compliance-Status auswirken. Nähere Details zu den verschärften Biosicherheitsvorgaben wird das QS-System voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 veröffentlichen.