Marl beschleunigt Beschaffungen mit neuem Vergaberecht ab 2026
Neues Gesetz erleichtert Beschaffungen für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungen und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Marls Stadtrat hat neue Regelungen verabschiedet, die Vergabeverfahren erleichtern und lokale Dienstleistungen stärken sollen. Ab 2026 kann die Verwaltung bei kleineren Aufträgen auf öffentliche Ausschreibungen verzichten. Die Änderungen umfassen zudem zusätzliche Mittel für die Jugendhilfe und ehrenamtliche Initiativen.
Mit Inkrafttreten des neuen Landesvergabegesetzes zum 1. Januar 2026 darf Marl Aufträge bis zu einem Volumen von 25.000 Euro direkt vergeben. Der Stadtrat beschloss die entsprechende Satzung in seiner zweiten Sitzung, nachdem § 75a in die Gemeindeordnung des Landes aufgenommen worden war. Die technische Beigeordnete Andrea Baudek schätzt, dass sich die Ausschreibungsverfahren dadurch um bis zu 50 Prozent verkürzen könnten.
Bürgermeister Thomas Terhorst begrüßt die Neuerung als Schritt zur Entbürokratisierung. Die Stadt plant, die gewonnene Flexibilität zu nutzen, um Projekte zu beschleunigen und Verwaltungsabläufe zu straffen.
Neben den Vergabereformen hat der Rat 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe bewilligt. Die Mittel müssen noch endgültig nach § 82 der Gemeindeordnung genehmigt werden. Weitere 11.620 Euro fließen in die Förderung von Selbsthilfegruppen in Marl – ein Zeichen für die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements.
Zudem wurde ein Inklusionsbeirat neu eingerichtet, der die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt. Den Vorsitz übernimmt Tanja Laerbusch; das Gremium setzt sich für Barrierefreiheit und gegen Diskriminierung in der Stadt ein.
Die neuen Vergaberegeln treten Anfang 2026 in Kraft und ermöglichen es Marl, kleinere Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung zu vergeben. Die Finanzierung für Jugendhilfe und Ehrenamt ist gesichert, während der Inklusionsbeirat unter der Leitung von Tanja Laerbusch seine Arbeit aufnimmt. Die Änderungen sollen Verzögerungen verringern und lokale Unterstützungsstrukturen stärken.