„König vom Berliner Platz“ muss wegen neuer Straftaten länger ins Gefängnis
„König vom Berliner Platz“ muss wegen neuer Straftaten länger ins Gefängnis
Ein verurteilter Drogenhändler aus Wuppertal, bekannt als der "König vom Berliner Platz", muss eine zusätzliche Haftstrafe antreten. Der 41-Jährige verbüßte bereits eine neunjährige Freiheitsstrafe wegen großangelegten Drogenhandels, als er weitere Straftaten beging. Durch das neue Urteil verlängert sich seine Haftzeit um fast zwei weitere Jahre.
Der Mann war ursprünglich 2021 wegen schwerwiegendem Drogenhandel verurteilt worden. Während eines Hafturlaubs verwickelte er sich in einen weiteren Vorfall, der zu zusätzlichen Anklagepunkten führte.
Bei einer Verkehrskontrolle versuchte er zu fliehen und griff Beamte an. Später entdeckte die Polizei größere Mengen an Drogen und Bargeld in seinem Besitz. Das Gericht urteilte, dass er damit gegen die Auflagen seiner vorzeitigen Entlassung verstoßen habe. Ein Richter fügte nun ein Jahr und neun Monate zu seiner bestehenden Strafe hinzu. Die Entscheidung folgt auf seine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Drogendelikten, die er während seiner eigentlich beaufsichtigten Freilassung begangen hatte.
Die verlängerte Haftstrafe bedeutet, dass der 41-Jährige über seinen ursprünglichen Entlassungstermin hinaus im Gefängnis bleiben wird. Sein Fall verdeutlicht die Konsequenzen, die bei Straftaten während eines Hafturlaubs drohen. Die Identität des Richters, der das aktuelle Urteil gefällt hat, wurde nicht öffentlich bekannt gegeben.
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