21 December 2025, 00:56

Kölner Wohnungsgesellschaft GAG verschreibt Raumtemperatur für Mieter

Ein Schlafzimmer mit Bett, Nachttisch und Kleiderschrank.

Kölner Wohnungsgesellschaft GAG verschreibt Raumtemperatur für Mieter

Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG schreibt Raumtemperaturen für Mieter vor

Teaser: 20 Grad tagsüber, 17 Grad nachts: Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG hat in fast allen ihren Wohnungen die Heizung gedrosselt.

19. Dezember 2025, 17:25 Uhr

Seit der Energiekrise 2023 hält die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG in nahezu allen ihren Wohnungen die Heiztemperaturen niedrig. Ein Gerichtsurteil vom September desselben Jahres ermöglichte Vermietern, die Heizleistung ohne Zustimmung der Mieter zu reduzieren – gestützt auf energiesparrechtliche Vorschriften. Nun berichten einige Bewohner, dass ihre Wohnungen unangenehm kalt blieben.

Ende 2023 beschloss der Vorstand der GAG, die Heizung in allen Liegenschaften herunterzuregeln. Tagsüber wurden 20 Grad Celsius vorgegeben, nachts sank die Temperatur auf 17 Grad. Lediglich in Demenz-Wohngruppen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen galt eine leicht höhere Stufung: bis zu 23 Grad am Tag und 20 Grad in der Nacht.

Mieter wie Jürgen Eil und Karin Weiland klagten über die kalten Verhältnisse. Ihre Bitten um wärmere Wohnungen blieben unbeantwortet. Ein Rundschreiben der GAG mit dem Titel „Die Energiekrise gemeinsam meistern“ erläuterte die Maßnahmen, ging jedoch nicht auf individuelle Anliegen ein.

Am 6. September 2023 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Regelung. GAG-Sprecher Jörg Fleischer begründete die Maßnahme später mit verantwortungsvollem Umgang mit Ressourcen und Kostendämpfung. Rechtsanwalt Jakob Kreutzer bestätigte, dass Vermieter lediglich Mindeststandards bei der Beheizung einhalten müssten – Mieter hätten demnach kein Recht auf höhere Temperaturen.

Erst kürzlich überprüfte ein Techniker die Heizungsrohre im Haus von Eil und Weiland. Seither fühlen sich ihre Wohnungen spürbar wärmer an.

Für die meisten GAG-Mieter bleibt die reduzierte Heizleistung jedoch bestehen, mit nur wenigen Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Gruppen. Während einige Bewohner nach Wartungsarbeiten eine Besserung feststellen, leben andere weiterhin in kühleren Räumen. Die Regelung bewegt sich im rechtlichen Rahmen – und lässt den Mietern kaum Spielraum für Änderungen.