23 December 2025, 17:23

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Eine Brücke mit Holzgeländer, umgeben von Bäumen, Pflanzen und Felsen, mit einem Wasserzeichen in der rechten unteren Ecke.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein deutsches Gericht hat die Räumung von Protestierenden aus Lützerath bestätigt, einem Dorf in der Nähe des umstrittenen Braunkohletagebaus Garzweiler II. Mit dem Urteil wurden rechtliche Klagen gegen das Betretungsverbot für das Gelände abgewiesen – die Richter stellten fest, dass das Versammlungsrecht der Demonstranten nicht verletzt worden sei. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Zugang zu einem Grundstück im Besitz von RWE Power AG, dem Betreiber der kontroversen Mine.

Lützerath war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen den Braunkohleabbau im rheinischen Revier wenden. Aktivisten hatten das Dorf besetzt und argumentiert, dass dessen Abriss für den Tagebau im Widerspruch zu Klimazielen stehe. RWE, das für das Garzweiler-II-Projekt verantwortlich ist, hatte das Gebiet als Privatbesitz ausgewiesen und den öffentlichen Zutritt untersagt.

Die Kläger hatten vorgebracht, die Räumung und das Betretungsverbot verletzten ihr Recht auf Protest. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, ihr Versammlungsrecht bleibe unangetastet. Die Behörden hätten in der Nähe eine alternative Demonstrationsfläche bereitgestellt, auf der Versammlungen ohne Einschränkungen möglich seien. In seiner Begründung führte das Gericht aus, den Klägern fehle ein berechtigtes rechtliches Interesse. RWE habe die Grenzen des Tagebaus klar gekennzeichnet, und die Allgemeinverfügung mache deutlich, dass das Gelände nicht mehr öffentlich zugänglich sei. Proteste seien auf angrenzenden Flächen weiterhin möglich – nicht jedoch auf dem Firmengelände selbst.

Das Urteil bestätigt, dass die Räumung der Lützerather Protestierenden nicht gegen Versammlungsrechte verstößt. Kundgebungen können in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb von RWE-Eigentum fortgesetzt werden. Damit endet ein weiteres Kapitel im langjährigen Streit um die Zukunft des Dorfes und die Ausweitung des Braunkohleabbaus in der Region.