IS-Rückkehrer verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Krzysztof LöfflerVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, hat seine letzte rechtliche Möglichkeit gegen eine Abschiebung verloren. Deutsche Behörden hatten 2018 seine Ausweisung zunächst gestoppt, da Befürchtungen bestanden, er könnte in Tadschikistan der Folter ausgesetzt werden. Dieses Abschiebungsverbot wurde nun aufgehoben – nach Zusicherungen der tadschikischen Behörden und Gerichtsurteilen, die ein geringeres Risiko bestätigten.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dem IS anzuschließen. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
2018 verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebungsverbot mit der Begründung, er könne in Tadschikistan Folter drohen. Später gaben die tadschikischen Behörden jedoch Garantien ab, dass ihm keine Misshandlung drohe.
Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall 2024 erneut und kam zu dem Schluss, dass „keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung“ bestehe. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung und urteilte, dass sich die Umstände geändert hätten. Im August 2024 wies es die Beschwerde des Mannes gegen die Aufhebung des Verbots zurück – der Weg für seine Abschiebung war damit frei.
Da keine weiteren rechtlichen Hürden mehr bestehen, kann der Mann nun aus Deutschland ausgewiesen werden. Die Entscheidung folgt mehreren gerichtlichen Bewertungen und diplomatischen Zusagen Tadschikistans. Sein Fall markiert das Ende eines jahrelangen Rechtsstreits, der mit seiner IS-Verbindung und den Abschiebe-Risiken zusammenhing.






