08 December 2025, 18:49

Hürth und Elsdorf reformieren Hundesteuer ab 2026 – das ändert sich für Halter

Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Hürth und Elsdorf reformieren Hundesteuer ab 2026 – das ändert sich für Halter

Umfassende Reform tritt am 01.01.2026 in Kraft

  1. November 2025

Zwei Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis haben ihre Hundesteuersatzungen überarbeitet. Sowohl Elsdorf als auch Hürth verabschiedeten am 25. November 2025 neue Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Änderungen umfassen angepasste Gebühren, präzisere Definitionen und erweiterte Befreiungen für Assistenzhunde.

In Elsdorf beschloss der Rat eine vollständig neu gefasste Hundesteuersatzung nach umfangreichen Überarbeitungen. Die neuen Sätze betragen 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tieren. Diese Beträge entsprechen dem Kreisdurchschnitt, liegen jedoch unter den höchsten Abgaben in vergleichbaren Städten.

Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten weiterhin erhöhte Steuern, wobei das System für Halter mehrerer solcher Tiere leicht vereinfacht wurde. Der erste gefährliche Hund kostet 640 Euro, der zweite 740 Euro und jedes weitere Tier 840 Euro. Die Regelungen sind nun enger an das Hundegesetz Nordrhein-Westfalens angelehnt, mit strenger gefassten Definitionen und erweiterten Bestimmungen.

Eine zentrale Neuerung ist die präzisere Abgrenzung eines gemeinsamen Haushalts. Dadurch sollen ungerechtfertigte Steuerbefreiungen für mehrere Hunde verhindert werden. Gleichzeitig entfällt künftig die Steuer für Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterstützen.

Auch der Rat in Hürth stimmte einer moderaten Anpassung der Hundesteuersätze zu. Die Änderungen orientieren sich an der Struktur Elsdorfs und sorgen so für mehr Einheitlichkeit im Kreis, bei gleichbleibend fairen Konditionen für die Bürger:innen.

Die überarbeiteten Satzungen bringen standardisierte Gebühren und klarere Vorschriften für Hundehalter:innen. Ab dem 1. Januar 2026 zahlen Einwohner:innen in Elsdorf und Hürth angepasste Steuern – abhängig von Anzahl und Art der gehaltenen Hunde. Die Reformen stärken zudem die Unterstützung für Assistenzhundehalter:innen und schließen Schlupflöcher bei der Haushaltsdefinition.