13 December 2025, 06:46

Grundsteuer-Urteil kippt Hebesätze in NRW-Städten – Politik streitet über Folgen

Ein Van auf der Straße mit einer Flaggengestaltung und Text auf der Seite, mit einem Haus und Bäumen im Hintergrund.

Grundsteuer-Urteil kippt Hebesätze in NRW-Städten – Politik streitet über Folgen

Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU ruft zu Gelassenheit auf

Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Berechnung der Grundsteuer für gewerbliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der „politischen Landschaft Solingens“ für Wirbel gesorgt.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die erhöhten Grundsteuersätze für Nicht-Wohngebäude in vier nordrhein-westfälischen Städten für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, wo die differenzierten Sätze als Verstoß gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit gewertet wurden. Das Urteil löst nun Berufungen und politische Debatten in der gesamten Region aus.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte am 4. Dezember 2025, dass die von den Kommunen festgelegten höheren Hebesätze für gewerbliche Immobilien gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Sätze, ursprünglich auf Initiative der Grünen eingeführt, waren in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen angewendet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass sowohl das Oberverwaltungsgericht NRW als auch das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden können.

Die Entscheidung hat unterschiedliche Reaktionen in der Politik ausgelöst. Die Freien Demokraten (FDP) begrüßten das Urteil als Schritt hin zu mehr Klarheit in der Debatte um differenzierte Bewertungsmaßstäbe. Unterdessen riefen die finanzpolitischen Experten der CDU, Carsten Becker und Dirk Errestink, zur Ruhe auf: „Wir dürfen uns von dieser Unsicherheit nicht anstecken lassen – wir müssen den eingeschlagenen Weg weitergehen.“ Becker, einer der Initiatoren des CDU-Vorschlags, betonte, es gelte, Besonnenheit zu bewahren und abzuwarten, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Auf Landesebene werden nun im nordrhein-westfälischen Landtag und unter den Kommunen verschiedene Optionen diskutiert – von der Beibehaltung über eine Anpassung bis hin zur vollständigen Abschaffung der differenzierten Sätze. Die CDU hält an ihrer Linie fest, die Bürger zu entlasten, ohne die Debatte über die Bewertungsmaßstäbe vorzeitig zu beenden. Errestink ergänzte, dass die Urteile bis zum Abschluss der Berufungsverfahren nicht bindend seien.

Auch in Solingen hat die Nachricht für Unruhe in politischen Kreisen gesorgt, wo lokale Verantwortliche die möglichen Folgen der Entscheidung prüfen.

Die Zukunft der differenzierten Grundsteuersätze bleibt damit ungewiss. Während die betroffenen Städte in Berufung gehen, erwägen Landesvertreter gesetzliche Änderungen, um klare Kriterien für unterschiedliche Sätze zu definieren. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob die höheren Steuern auf gewerbliche Immobilien bestehen bleiben, angepasst oder vollständig abgeschafft werden.