Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten
Anatol FrankeGericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
- Dezember 2025, 13:48 Uhr
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat die Grundsteuerregelungen in vier großen Städten des Ruhrgebiets für rechtswidrig erklärt. Betroffen von dem Urteil sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, nachdem die Behörden die Steuersätze für gewerblich genutztes Land erhöht hatten. Die Richter urteilten, dass die Regelung Unternehmen und Gewerbeimmobilienbesitzer unzulässig benachteilige.
Die Städte hatten die Bewertungsmaßstäbe für nichtwohnlich genutzte Grundstücke angehoben, um die niedrigeren Sätze für Wohneigentum auszugleichen. Ziel war es, die Wohnkosten stabil zu halten, ohne auf Steuereinnahmen verzichten zu müssen. Doch das Verwaltungsgericht stellte fest, dass dieses Vorgehen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoße.
Laut den Urteilen dürfen Kommunen zwar Steuererleichterungen für Wohngrundstücke gewähren, nicht jedoch auf Kosten der Besitzer gewerblich genutzter Flächen. Das Gericht hob alle betroffenen Steuerbescheide auf und bezeichnete die Regelung als rein fiskalisch motiviert und daher rechtswidrig. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Städte können beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen oder direkt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Berufung einlegen.
Mit dem Urteil sind die erhöhten Sätze für gewerblich genutztes Land in den vier Städten vorerst blockiert. Steuerbescheide, die auf dieser Grundlage ergangen sind, gelten nun als ungültig. Weitere rechtliche Schritte werden zeigen, ob die Regelung wieder in Kraft gesetzt oder überarbeitet werden muss.