02 February 2026, 17:07

Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren

Eine Gruppe von Menschen steht auf dem Boden, einige halten Taschen, eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Der einzige Ort, an dem ein Muslimverbot benötigt wird, ist Guantanamo." Vor einem Metallzaun, Gras, einem Schild, Pfosten, einem Gebäude mit Fenstern und Bäumen.

Gericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren

Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay, der ursprünglich aus Mauretanien stammt, hat nach einem langjährigen Rechtsstreit das Recht erhalten, nach Deutschland zurückzukehren. Die Entscheidung folgt einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das ein langjähriges Einreiseverbot aufhob. Der Mann, der später die niederländische Staatsbürgerschaft erwarb, kann Deutschland nun als Unionsbürger betreten.

Der Betroffene war erstmals in den späten 1980er-Jahren nach Deutschland gekommen und hatte bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. In den frühen 1990er-Jahren reiste er nach Afghanistan, wo er sich Berichten zufolge dem islamistischen Terrornetzwerk al-Qaida angeschlossen haben soll, bevor er 1992 nach Deutschland zurückkehrte.

Im Jahr 2000 wurde er wegen Sozialbetrugs verurteilt, aus Deutschland ausgewiesen und erhielt ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er im August 2002 in Guantánamo Bay inhaftiert und erst 2016 wieder freigelassen.

Nach seiner Entlassung beantragte er 2020 eine Befristung seines deutschen Einreiseverbots, doch die Stadt Duisburg lehnte den Antrag ab. Stattdessen verlängerte Duisburg das Verbot 2022 um weitere 20 Jahre – mit Verweis auf anhaltende Sicherheitsrisiken aufgrund seiner mutmaßlichen Verbindungen zu al-Qaida. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung jedoch im November 2023 auf und verfügte die sofortige Aufhebung des Verbots. Das Gericht begründete dies damit, dass das ursprüngliche Verbot von 2000 allein auf Betrugsvorwürfe und nicht auf Terrorismusverdacht gestützt worden sei.

Die Stadt Duisburg legte Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Fall am 2. Februar 2026 ab. Das Gericht urteilte, dass die zwischenzeitlich erworbene niederländische Staatsbürgerschaft des Mannes – ermöglicht durch das Rückführungsverbesserungsgesetz von 2024 – das alte Einreiseverbot gegen Unionsbürger unwirksam mache.

Mit der endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts darf der Mann nun nach Deutschland zurückkehren. Seine durch die Niederlande erworbene EU-Staatsbürgerschaft bedeutet, dass frühere Beschränkungen nach altem Ausländerrecht auf ihn nicht mehr anwendbar sind. Das Urteil bestätigt, dass Einreiseverbote, die vor Erlangung seiner niederländischen Staatsangehörigkeit verhängt wurden, gegen ihn als Unionsbürger nicht durchsetzbar sind.