Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reisegenehmigung
Anatol FrankeBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reisegenehmigung
Ehepaar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug mit gefälschter britischer Reisegenehmigung
Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem Verlust von 240 Euro durch eine betrügerische Website für britische Reisegenehmigungen entgangen. Die beiden hatten versucht, eine Electronic Travel Authorisation (ETA) zu beantragen, bemerkten jedoch noch vor Abschluss der Zahlung, dass etwas nicht stimmte. Die Polizei warnt seit über einem Jahr vor ähnlichen Betrugsmaschen, die sich gezielt an deutsche Reisende richten.
Die beiden suchten online nach einem ETA-Antragsformular und gaben ihre persönlichen Daten auf einer Seite ein, die sie für offiziell hielten. Zudem hinterlegten sie ihre Kreditkarteninformationen in der Erwartung, die übliche Gebühr von 18,50 Euro pro Person zu zahlen. Doch das System forderte plötzlich einen Gesamtbetrag von rund 240 Euro an – ein klares Warnsignal.
Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Zahlungsfreigabe und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Kreditkarte, um unbefugte Abbuchungen zu verhindern. Am 13. März 2026 erstattete das Paar schließlich Online-Anzeige bei der Polizei, um den Vorfall zu dokumentieren.
Die Behörden betonen, dass ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden dürfen. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Tipps zum Erkennen gefälschter Websites an: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439.
Der Fall zeigt einmal mehr die Gefahren, die von inoffiziellen Websites für Reisedokumente ausgehen. Die Polizei rät Reisenden nachdrücklich, vor der Eingabe persönlicher oder finanzieller Daten die Seriosität der Seiten zu prüfen. Nur das britische Regierungsportal garantiert eine rechtmäßige ETA-Beantragung zum Preis von 18,50 Euro pro Person.






