09 February 2026, 23:16

Atommüll-Transport von Jülich nach Ahaus vor Gericht blockiert

Ein deutsches Weltkriegs-Propagandaplakat, das zwei Männer bei der Arbeit an Metall mit Schutzbrillen zeigt, mit der Aufschrift "Helfer, nimm auch die Schutzbrille" oben.

Gericht entscheidet über Transport von Atommüll - Atommüll-Transport von Jülich nach Ahaus vor Gericht blockiert

Pläne zum Transport von Atommüll von Jülich nach Ahaus stoßen auf rechtliche Hürden. Die Umweltschutzorganisation BUND hat die geplante Verbringung angefochten und wirft den Verantwortlichen mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor. Nun muss das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, ob die Transporte noch in diesem Jahr stattfinden dürfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen wollte ursprünglich 152 Castor-Behälter bis Dezember umlagern. Eine Transportgenehmigung war am 25. August 2025 erteilt worden, wobei die Routen möglicherweise über die Autobahnen A44 und A46 führen sollten. Doch der BUND beantragte mit einem Eilantrag die Aussetzung des Vorhabens und begründete dies mit unzureichenden Sicherheitsgarantien.

Das Gericht wird bis Dezember über den Antrag des BUND entscheiden. Bis dahin ruhen die Transporte. Die Umweltschützer fordern die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs – sollte dem stattgegeben werden, wäre der Transport rechtlich nicht durchführbar.

Darüber hinaus bestreitet der BUND, dass die Verbringung überhaupt Sicherheitsvorteile bringt. Die Organisation warnt, dass ein Vorgehen ohne umfassende Sicherheitsprüfung ein gefährliches Bund id schaffen würde.

Die richterliche Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Atommüll noch in diesem Jahr transportiert werden kann. Falls der BUND mit seinem Antrag erfolgreich ist, müsste das Unternehmen die Aktion verschieben oder ganz absagen. Das Urteil dürfte zudem klären, welche rechtlichen und sicherheitstechnischen Maßstäbe künftig für Atomtransporte gelten.