11 February 2026, 21:19

21 Jahre in Köln trotz Abschiebebeschluss: Wie Huso B. das System nutzt

Eine Gruppe von Menschen, einige mit Taschen und einer auf einem Pferdewagen, gehen eine Schotterstraße entlang mit einem Hund, Häusern im Hintergrund und Text unten, der 'Deutsche Flüchtlinge in Deutschland' lautet.

21 Jahre in Köln trotz Abschiebebeschluss: Wie Huso B. das System nutzt

Ein bosnischer Mann lebt seit 21 Jahren in Köln – trotz eines langjährigen Abschiebebeschlusses. Huso B. kam 2003 erstmals nach Deutschland, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Seither hält er sich mit einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung im Land auf.

Der Fall sorgt für Aufsehen, nachdem bekannt wurde, dass B. monatlich Leistungen in Höhe von 7.250,77 Euro für seine zehnköpfige Familie erhält. Sein Verbleib in Deutschland folgt auf mehrere Verurteilungen wegen Betrugs und eine anhaltende Debatte über Abschiebebeschlüsse für Familien mit Kindern.

Huso B. hatte kurz nach seiner Einreise 2003 Asyl beantragt. Die Behörden lehnten seinen Antrag ab und verwiesen auf den Status Bosniens als sicheres Herkunftsland. Trotz der Ablehnung wurde er nicht abgeschoben – wegen seiner in Deutschland geborenen Kinder.

Im Laufe der Jahre sammelte B. mehrere Verurteilungen wegen Betrugs an. Dennoch blieb seine Abschiebung ausgesetzt, da Regeln zum Schutz des Familienzusammenhalts und des Kindeswohls greifen. Diese Faktoren werden von der Stadt regelmäßig geprüft, bevor solche Abschiebebeschlüsse verlängert werden.

Die Situation geriet in den Fokus, als Details über seine Leistungen bekannt wurden. Seine Familie bezieht derzeit 7.250,77 Euro monatlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bürgermeisterin Henriette Reker ordnete daraufhin eine interne Überprüfung des Falls an.

Das Kölner Ausländeramt bearbeitet derzeit 1.080 laufende Fälle zu freiwilligen Ausreisen oder Abschiebebeschlüssen. Allein 2025 wurden 245 Personen abgeschoben, darunter 130 verurteilte Straftäter. Zwar liegen keine genauen Zahlen zu den Ausnahmen von 2023 vor, doch zeigen Akten ähnliche Fälle – etwa eine bosnische Familie mit acht Mitgliedern, deren Abschiebung aus Gründen des Kindeswohls gestoppt wurde.

Die Stadtverwaltung wird nun prüfen, ob die Aussetzung der Abschiebung von B. mit den aktuellen Richtlinien vereinbar ist. Sein Fall verdeutlicht die Gratwanderung zwischen der Durchsetzung von Abschiebebeschlüssen und dem Schutz von Familienrechten. Die Ergebnisse der Prüfung könnten künftig Einfluss darauf haben, wie mit vergleichbaren Fällen umgegangen wird.