Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach monatelanger Prüfung frei
Deutsche Zollbehörden haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung war Anfang August 2025 bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle im Kreis Viersen zunächst beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Beamten, dass die Samen legal nach Deutschland eingeführt werden durften.
Die Beschlagnahmung erfolgte in der Nähe der niederländischen Grenze, als Zollbeamte die Fracht überprüften. Die Samen gehörten einem niederländischen Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist. Die Behörden hielten die Lieferung zurück, während sie den rechtlichen Status klärten.
Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen eingeführt werden. Nach Prüfung des Falls kamen die Staatsanwaltschaft und der Zoll zu dem Schluss, dass es keine Gründe gab, die Sendung weiter einzubehalten. Am 22. Oktober 2025 gaben die Zollbeamten in Krefeld die 20.000 Samen an das Unternehmen frei.
Die Ermittlungen endeten mit der Rückgabe der Samen an den rechtmäßigen Eigentümer. Der Fall unterstreicht die rechtliche Unterscheidung zwischen Cannabissamen und anderen kontrollierten Substanzen in Deutschland. Gegen das niederländische Unternehmen werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.






