Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Betrieben auf
Zollbeamte im Kreis Borken haben bei einer Reihe unangekündigter Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster überprüften sechs Betriebe, darunter fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Die Kontrollen förderten mehrere Fälle illegaler Beschäftigung sowie verwaltungsrechtliche Vergehen zutage.
Schon im ersten untersuchten Betrieb gab es Auffälligkeiten: Die Beamten entdeckten einen 68-jährigen Mitarbeiter, der ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeitete. In einem weiteren Restaurant stießen die Ermittler auf einen Mann ohne ordnungsgemäße Aufenthaltsdokumente, zwei nicht sozialversicherungspflichtig gemeldete Beschäftigte sowie einen Angestellten, der nicht den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb wurden Mitarbeiter ohne Sozialversicherungsanmeldung angetroffen. Zwei weitere Beschäftigte dort konnten auf Verlangen keine Ausweispapiere vorlegen. Ein Mitarbeiter verweigerte zudem die Zusammenarbeit mit den Zollbeamten, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), bezeichnete das Ausmaß der Verstöße als erschreckend. Er betonte, dass solche Kontrollen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung verdeckter Arbeitsrechtsverletzungen spielen und die Einhaltung der Beschäftigungsgesetze sichern.
Die Aktion legte weitverbreitete Missstände in mehreren Betrieben offen. Zu den Verstößen zählten Schwarzarbeit, fehlende Unterlagen sowie die Nichtzahlung des Mindestlohns. Gegen die Regelbrecher wurden weitere Verfahren eingeleitet.






