Wenders zieht Falsche Bewegung zurück – Debatte über Film-Nachbearbeitung entbrannt
Anatol FrankeWenders zieht Falsche Bewegung zurück – Debatte über Film-Nachbearbeitung entbrannt
Die Debatte über die Nachbearbeitung von Filmen ist erneut entfacht, nachdem Bedenken bezüglich einer Szene in Wim Wenders’ Film Falsche Bewegung aus dem Jahr 1975 aufkamen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht Nastassja Kinskis halb nackter Auftritt in dem Film, als sie erst 13 Jahre alt war. Wenders lehnte ihren Antrag, die Szene zu entfernen, zunächst ab – was grundsätzliche Fragen aufwarf, wie mit Inhalten umgegangen werden soll, die heute als inakzeptabel gelten.
Nastassja Kinski hatte jahrelang darauf gedrängt, die umstrittene Szene aus Falsche Bewegung zu schneiden. Durch ihr beharrliches Vorgehen rückte das Thema in den öffentlichen Fokus und lenkte die Diskussion davon ab, Wenders pauschal mit anderen Branchen-Skandalen in Verbindung zu bringen. Als Reaktion entschuldigte sich Wenders bei Kinski und zog den Film aus dem Verkehr.
Im März 2023 wurde der Streifen dennoch im Frankfurter Filmmuseum im Rahmen einer Retrospektive zu Wenders’ Werk gezeigt. Die Debatte löste auch Reaktionen anderer Schauspielerinnen aus, die als Kinder in schwierigen Rollen zu sehen waren. Brooke Shields, die in Pretty Baby eine elfjährige Kindesprostitutierte spielte, gab zu, sich unwohl dabei zu fühlen, ihre Beteiligung zu rechtfertigen. Jodie Foster, die mit zwölf Jahren in Taxi Driver mitwirkte, sprach hingegen stets mit Humor und Gelassenheit über ihre Rolle. Auch Natalie Portman, Dakota Fanning und Kirsten Dunst betonten immer wieder die Notwendigkeit professioneller Standards am Set.
Die Diskussion machte unterschiedliche Standpunkte deutlich: Sollten Filme im Nachhinein an moderne Maßstäbe angepasst oder in ihrer ursprünglichen Form bewahrt werden? Wenders’ Entscheidung, den Film zurückzuziehen, war eine direkte Reaktion auf die geäußerten Bedenken. Offene Fragen bleiben jedoch, wie mit älteren Werken umgegangen werden soll, die heute weithin als unangemessen gelten.






