Vermögensverwalter entgeht Haft trotz Millionenbetrug an 39 Kunden
Karlheinz MiesSuspendierte Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter entgeht Haft trotz Millionenbetrug an 39 Kunden
Ein Vermögensverwalter hat eine Bewährungsstrafe erhalten, nachdem er gestanden hatte, Kunden um mehr als zwei Millionen Euro betrogen zu haben. Das Urteil wurde am Freitag verkündet, nachdem ein langwieriger Prozess mit 39 Betrugsvorwürfen geführt worden war.
Der Mann hatte das Geld seiner Kunden ohne deren Zustimmung in hochriskante Geschäfte investiert. Als die Investitionen 2021 zusammenbrachen, teilte er den Betroffenen mit, dass ihre Gelder vollständig verloren seien.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen 39 einzelner Betrugsdelikte angeklagt, wobei der Gesamtschaden über zwei Millionen Euro betrug. Während des Prozesses kam heraus, dass er auch selbst durch private Investitionen erhebliche finanzielle Verluste erlitten hatte.
Am Freitag verurteilte das Gericht ihn zu einer Bewährungsstrafe – ein milderes Urteil als die von der Staatsanwaltschaft geforderten ein Jahr und zehn Monate Haft. Die Verteidigung hatte keine konkrete Strafhöhe vorgeschlagen. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren hatte der Angeklagte bereits zwei Monate seiner Bewährungszeit vor dem Urteilsspruch abgeleistet.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass er keine Haftstrafe antreten muss, sofern keine weiteren Verstöße auftreten. Der Fall hatte für mehrere Anleger erhebliche finanzielle Schäden zur Folge. Das Gericht würdigte sowohl die Schwere des Betrugs als auch die bereits unter Bewährungsauflagen verbrachte Zeit.






