07 June 2026, 10:27

Stichwahl in Düren: Letzte Chance für Briefwahlunterlagen bis Freitag

Wichtige Hinweise zur Stichwahl des Landrats am 28. September 2025

Stichwahl in Düren: Letzte Chance für Briefwahlunterlagen bis Freitag

Düren bereitet sich auf die Stichwahl um den Landrat am Sonntag, den 28. September 2025, vor. Wer bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen hat, kann noch Briefwahlunterlagen beantragen – die Frist läuft jedoch bald ab. Die Stadt hat klare Schritte für sowohl die Brief- als auch die Präsenzwahl festgelegt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Briefwahl bleibt eine Option für alle, die am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen können. Anträge sind bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, möglich – entweder online per QR-Code, über die Website der Stadt oder schriftlich. Dabei müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse für die Unterlagen angegeben werden. Familien oder Ehepaare, die gemeinsam Briefwahl beantragen, müssen die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Personen einreichen.

Wer bereits für die Wahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält diese automatisch zugesandt. Sollten die Dokumente bis Anfang nächster Woche nicht eingetroffen sein, können Ersatzunterlagen bis Samstag, den 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden. Auf der Website der Stadt finden sich zudem Hinweise zur Briefwahl, zur direkten Stimmabgabe vor Ort sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Für die Präsenzwahl bleiben die Wahllokale dieselben wie am 14. September. Zur Stimmabgabe müssen Wähler einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die für die Erstwahl ausgestellten Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl weiterhin.

Die Stichwahl entscheidet über die nächste Landrätin oder den nächsten Landrat in Düren. Bis zum 26. September können noch Briefwahlunterlagen beantragt werden, bei nicht eingetroffenen Unterlagen ist eine Meldung bis zum 27. September möglich. Am Wahltag selbst öffnen die Wahllokale wie gewohnt – an denselben Orten und mit denselben Voraussetzungen wie zuvor.

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