Stichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September gewählt
Krzysztof LöfflerStichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September gewählt
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl sowohl einen neuen Oberbürgermeister als auch einen neuen Landrat. Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten vorab per Post zugeschickt. Die Wahllokale sind am Tag der Abstimmung von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Unterlagen für die Stichwahl werden automatisch am Montag, den 22. September 2025, per Post versandt. Wer bereits vor der ursprünglichen Kommunalwahl am 14. September Briefwahl beantragt hatte, darf diesmal nicht vor Ort wählen.
Die Wahllokale für die Stichwahl bleiben dieselben wie bei der Abstimmung am 14. September. Alternativ können die Stimmen auch per Briefwahl abgegeben werden – entweder durch Einwurf in die städtischen Briefkästen oder bis sonntags 16 Uhr im zentralen Wahlamt.
Wer noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies im Direktwahlbüro der Stadt tun. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr, am Freitag vor der Wahl schließt das Büro bereits um 15 Uhr. Für den Antrag ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. In Notfällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können Wähler bis sonntags 15 Uhr noch einen Antrag auf Briefwahl stellen – Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und die Benennung eines Bevollmächtigten.
Ob bereits Briefwahlunterlagen beantragt wurden, lässt sich unter der Telefonnummer 02202-14-2888 beim Wahlamt erfragen.
Die Stichwahl entscheidet über den nächsten Oberbürgermeister und Landrat von Bergisch Gladbach. Die Wähler haben bis Sonntag Zeit, ihre Briefwahlstimmen abzugeben oder in den gleichen Wahllokalen wie bei der vorherigen Abstimmung ihre Stimme abzugeben. Die Behörden erinnern die Bürger daran, ihre Wahlmöglichkeiten vor Ablauf der Frist zu prüfen.






