22 December 2025, 17:17

Richterentscheid zum Busstich in Siegen tritt in Kraft

Innenansicht eines Busses: Sitzreihen mit vertikalen Stangen an einigen von ihnen.

Richterentscheid zum Busstich in Siegen tritt in Kraft - Richterentscheid zum Busstich in Siegen tritt in Kraft

Urteil im Siegen-Stichangriff auf Busfahrgäste wird rechtskräftig

Urteil im Siegen-Stichangriff auf Busfahrgäste wird rechtskräftig

Urteil im Siegen-Stichangriff auf Busfahrgäste wird rechtskräftig

  1. Dezember 2025, 15:29 Uhr

Eine 32-jährige Frau hat ihre letzte Berufungsmöglichkeit verloren, nachdem sie wegen dreifachen versuchten Mordes in einem Messerangriff auf einen Pendelbus verurteilt worden war. Die Tat ereignete sich während des Siegen-Stadtfests 2024, wo sie drei jungen Männern mit einem Messer in den Hals stach. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun das Urteil bestätigt und die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig gemacht.

Der Angriff spielte sich in einem überfüllten Shuttlebus auf dem Weg zum Festival ab. Bewaffnet mit einem Klappmesser griff die Frau drei Fahrgäste an und verletzte jeden durch einen Stich in den Hals. Trotz der Schwere der Verletzungen überlebten alle drei Opfer – was der vorsitzende Richter später als „reinen Glücksfall“ bezeichnete.

Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass die Täterin unter einer mittleren psychischen Erkrankung litt, jedoch voll schuldfähig eingestuft wurde. Die Ermittler fanden heraus, dass ihr Motiv in einer tiefen Hoffnungslosigkeit begründet lag, die sie zu der gewalttätigen Attacke als verzweifelten Schrei nach Aufmerksamkeit trieb. Ein Gericht hatte sie 2024 wegen versuchten Mordes mit Vorsatz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der BGH wies nun ihre Revision zurück und bestätigte das ursprüngliche Urteil ohne weitere Prüfung.

Mit dem Beschluss ist das Verfahren rechtlich abgeschlossen; die Frau muss ihre lebenslange Strafe antreten. Der Angriff, bei dem drei Männer schwer verletzt, aber mit dem Leben davongekommen waren, wurde von den Richtern als brutale Tat mit potenziell tödlichem Ausgang bewertet. Das Urteil unterstreicht zudem die Rechtsprechung zur Schuldfähigkeit – selbst in Fällen mit psychischen Belastungen.