NRW schafft GEMA-Gebühren für gemeinnützige Vereine ab – ab Juli 2026
Susan auch SchlauchinNRW schafft GEMA-Gebühren für gemeinnützige Vereine ab – ab Juli 2026
Nordrhein-Westfalen vereinbart mit der GEMA Gebührenbefreiung für kleine gemeinnützige Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Vereinbarung mit der GEMA getroffen, um Lizenzgebühren für kleine gemeinnützige Veranstaltungen zu erlassen. Die Initiative startet am 1. Juli 2026 und soll Vereine und Organisationen im gesamten Bundesland unterstützen. Sie gilt für Live- oder aufgeführte Musik bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld und in Räumlichkeiten mit einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern.
Von der Regelung profitieren schätzungsweise 33.500 Vereine und Organisationen. Erfasst werden etwa Vereinsfeste, Jubiläen und ähnliche nichtkommerzielle Zusammenkünfte. Ausgenommen sind jedoch Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik sowie gestreamte Auftritte.
Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, müssen die Veranstaltungen vorab über ein Online-Portal der GEMA angemeldet werden. Jede Organisation kann im Rahmen des Programms bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr beantragen. Das Land stellt 3 Millionen Euro für die Finanzierung bereit; die Regelung gilt bis Ende 2027.
Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, begrüßte die Einigung. Geprüft werde zudem, ob künftig auch Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen einbezogen werden könnten.
Ziel der Neuregelung ist es, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und die Organisation kleiner Gemeinschaftsveranstaltungen zu erleichtern. Sie beseitigt eine finanzielle Hürde für viele Gruppen, während durch die Vorabanmeldung die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt wird. Die Landesregierung übernimmt für alle berechtigten Veranstaltungen die anfallenden GEMA-Gebühren.






