NRW lockert Denkmalschutz für Militär und Katastrophenschutz – Kritik an Eilreformen
Karlheinz MiesNRW streicht Baugenehmigungen für militärische Anlagen - NRW lockert Denkmalschutz für Militär und Katastrophenschutz – Kritik an Eilreformen
Nordrhein-Westfalen ändert Denkmalschutzgesetze, um Bauvorhaben für Militär und Katastrophenschutz zu beschleunigen
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen passt die Denkmalschutzbestimmungen an, um den Bau und die Modernisierung von Militär- und Notfalleinrichtungen zu beschleunigen. Laut Regierung sollen die Reformen bürokratische Hürden abbauen und die zügige Erneuerung kritischer Infrastruktur ermöglichen.
Kritiker warnen jedoch, dass die neuen Regelungen den Schutz historischer Gebäude schwächen könnten, die vom Militär oder Katastrophenschutz genutzt werden.
Künftig sind für Neubauten, Sanierungen oder Erweiterungen von Militärstandorten keine Baugenehmigungen mehr erforderlich. Die Änderungen gelten auch für Liegenschaften, die der Landesverteidigung, der Bundespolizei, dem Zivilschutz, der Katastrophenhilfe sowie landeseigenen Universitäten oder Krankenhäusern dienen.
Den Denkmalschutzbehörden bleibt nun nur noch ein Monat Zeit, um gegen geplante Bauvorhaben Einspruch zu erheben. Wird innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme abgegeben, kann mit den Arbeiten begonnen werden. Auch andere Fristen für Denkmalschutzverfahren wurden verkürzt. Finanzminister Marcus Optendrenk betont, die Reformen würden die Bürokratie verringern und Infrastrukturprojekte der Bundeswehr beschleunigen. Bauministerin Ina Scharrenbach ergänzt, das Land müsse handlungsfähig bleiben und seiner Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nachkommen.
Die Regierung begründet die Änderungen mit langwierigen Streitigkeiten zwischen Denkmalschutzbehörden und Fachstellen, die die Modernisierung und den Ausbau von Militärstandorten verzögert hätten. Denkmalschutzverbände in NRW zeigen sich besorgt: Sie befürchten, dass die neuen Regeln den Schutz historischer Gebäude aufheben könnten, die für militärische oder Notfallzwecke genutzt werden.
Die überarbeiteten Vorschriften treten sofort für Landes- und Bundeseigentum in Kraft, das mit Verteidigung, Sicherheit oder Rettungsdiensten verbunden ist. Konkrete historische Gebäude, die durch die Änderungen ihren Schutzstatus verlieren, wurden bisher nicht genannt.
Die Regierung hält die Reformen für notwendig, um die zügige Aufrüstung kritischer Infrastruktur zu gewährleisten. Denkmalschützer beobachten unterdessen die Auswirkungen auf die geschützten Kulturdenkmäler.