NRW lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel trotz Vogelgrippe-Risiko ab
Anatol FrankeKein fl├Ąchendeckender Stallpflicht für Geflügel in NRW - NRW lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel trotz Vogelgrippe-Risiko ab
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen hat Forderungen nach einer pauschalen Stallhaltungspflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die Entscheidung folgt auf Druck des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), der bundesweit eine Umstellung auf reine Innenhaltung gefordert hatte. Gorißen begründete ihre Ablehnung vor allem mit Bedenken zum Tierschutz und der finanziellen Belastung für kleine Betriebe.
Der ZDG hatte die Regierung aufgefordert, eine generelle Stallpflicht für alles Geflügel durchzusetzen. Die Branchenvertreter argumentierten, dass eine geschlossene Haltung das Krankheitsrisiko verringern könne – insbesondere in Regionen, die von der Vogelgrippe betroffen sind. Ministerin Gorißen betonte jedoch, dass ein solcher Schritt sorgfältig abgewogen werden müsse.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung in die Zuständigkeit der Länder fallen. Da die örtlichen Gegebenheiten stark variieren, sei eine einheitliche Regelung kaum umsetzbar. Gorißen verwies zudem auf den Stress, den eine reine Stallhaltung für Tiere bedeuten würde, die an Auslauf gewöhnt sind.
Für kleine Betriebe würde ein Zwang zur Aufgabe der Freilandhaltung erhebliche finanzielle Härten mit sich bringen. Die Ministerin räumte ein, dass ein pauschales Auslaufverbot viele Erzeuger in die Existenznot treiben könnte. Stattdessen plädierte sie für ausgewogene Lösungen, die sowohl die Tiergesundheit als auch die wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen.
Nordrhein-Westfalen wird vorerst keine verpflichtende Stallhaltung für Geflügel einführen. Die Entscheidung bewahrt die bestehenden Freilandhaltungsstandards, erkennt aber gleichzeitig die Notwendigkeit flexibler, regional angepasster Maßnahmen an. Landwirte und Verbände werden die Krankheitsrisiken und Tierschutzstandards weiterhin im Rahmen der geltenden Regelungen überwachen.






