17 March 2026, 16:37

NRW führt schärfere Regeln gegen Slumwohnungen und skrupellose Vermieter ein

Plakat mit einem großen, zweistöckigen Gebäude mit rotem Dach und weißen Wänden, begleitet von zentriertem, fetten schwarzen Text, der "emprunt national 6% - rentes perpetuelles exemptes impot" auf einem hellblauen Hintergrund liest.

Wie NRW Ausbeutung mit Schrottimmobilien stoppt - NRW führt schärfere Regeln gegen Slumwohnungen und skrupellose Vermieter ein

Nordrhein-Westfalen geht mit neuem Gesetz gegen Slumwohnungen und ausbeuterische Vermieter vor

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will mit dem neuen Gesetz für faires Wohnen härter gegen heruntergekommene Wohnverhältnisse und skrupellose Vermieter vorgehen. Das Gesetz sieht strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen vor und räumt den Behörden erweiterte Eingriffsbefugnisse ein. Ziel ist es, Sozialbetrug, menschenunwürdige Wohnbedingungen und kriminelle Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Problemimmobilien zu bekämpfen.

Das Vorhaben folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen in Städten wie Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Essen, wo Gerichte und Bauaufsichtsbehörden wiederholt Vermieter wegen Slumbedingungen und überbelegter Arbeiterunterkünfte mit Strafen belegt hatten. Zwischen 2021 und 2026 kam es in Vierteln wie Marxloh in Duisburg, Buer in Gelsenkirchen und Dortmunds Nordstadt zu Zwangsräumungen und hohen Bußgeldern wegen Verstößen.

Strengere Regeln für Vermietungen und Qualitätskontrollen Künftig wird die erlaubte Dauer für genehmigungsfreie Kurzzeitvermietungen von 90 auf 56 Tage pro Jahr sinken. Kommunen erhalten zudem das Recht, eine Registrierungspflicht und regelmäßige Qualitätsprüfungen für alle Unterkünfte zu verlangen. Nur Immobilien, die den Standards entsprechen, dürfen nachweislich mit einem sichtbaren "Fair-Wohnen-Zertifikat" vermietet werden.

Mehr Befugnisse gegen Problemvermieter Die Behörden erhalten schärfere Instrumente, um gegen unseriöse Vermieter vorzugehen – darunter die Möglichkeit, Treuhänder für vernachlässigte Gebäude zu bestellen oder in Extremfällen sogar Enteignungen durchzuführen. Letztere kommen jedoch nur infrage, wenn Kaufverhandlungen scheitern und das Grundstück anschließend wieder dem Wohnraum dient.

Erstmals werden ausbeuterische Wohnpraktiken explizit verboten. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Behörden gestärkt, um Sozialbetrug besser aufzudecken. Dafür sind ein umfassender Datenaustausch und Meldepflichten vorgesehen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Das Gesetz könnte bereits im Herbst in Kraft treten.

Prüfung eines bundesweiten Sozialleistungs-Vorbehalts Parallel prüft das Land einen Bundesvorschlag, der ein "Sozialleistungs-Zurückbehaltungsrecht" einführen soll. Damit soll verhindert werden, dass öffentliche Gelder indirekt kriminelle Geschäftsmodelle im Wohnungssektor finanzieren.

Das Fair-Wohnen-Gesetz zielt auf langjährige Missstände in Städten, in denen Slumbedingungen und illegale Arbeiterunterkünfte weiterhin bestehen. Durch verschärfte Mietregeln, häufigere Kontrollen und die Möglichkeit von Enteignungen in schweren Fällen soll es die Wohnqualität verbessern und Schlupflöcher schließen, die skrupellose Vermieter ausnutzen. Bei Verabschiedung gelten die Neuerungen flächendeckend in Nordrhein-Westfalen – mit der Umsetzung wird in den kommenden Monaten gerechnet.

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