15 April 2026, 18:32

Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt erlaubt ist – und was nicht

Ein altes Buch mit einer Zeichnung eines Parks mit hohen Bäumen, Menschen, die einen Weg entlanggehen, einem Zaun und Text über die Geschichte und Kultur des Parks.

Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt erlaubt ist – und was nicht

Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher in Kraft getreten

Im gesamten Land gilt seit dem 1. März eine neue gesetzliche Schutzperiode für Bäume und Sträucher, die bis zum 30. September reicht. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere während ihrer aktivsten Monate schützen.

Die Einschränkungen betreffen eine Vielzahl von Tätigkeiten, darunter das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen von Bäumen außerhalb von Wäldern, Hecken, lebenden Zäunen und Sträuchern. Anwohner müssen geplante Rückschnittarbeiten bei der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen, um prüfen zu lassen, ob Ausnahmen greifen. Die meisten Antragsteller dürften jedoch kaum Aussicht auf eine Genehmigung haben.

Einige Arbeiten bleiben dennoch erlaubt, darunter Maßnahmen nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes, geringfügige Vegetationsrodungen für genehmigte Bauvorhaben sowie behördlich angeordnete Eingriffe. Auch Arbeiten im öffentlichen Interesse oder zur Verkehrssicherung können unter Umständen genehmigt werden.

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Verstöße gegen die Vorschriften können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Selbst außerhalb der Schutzzeit kann das Fällen alter Bäume oder umfangreicher Rückschnitt unter Umständen eine vorherige artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Bis zum 28. Februar bleibt der routinemäßige Schnitt von Bäumen und Sträuchern jedoch noch zulässig.

Die Schutzfrist läuft bis zum 30. September. Die Behörden betonen die Bedeutung der Einhaltung, um Strafen zu vermeiden. Anwohner, die Arbeiten planen, sollten sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen.

Quelle