Mysterium um Drohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen vor Castor-Transport
Anatol FrankeMysterium um Drohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen vor Castor-Transport
Drohnen-Flugverbot über Autobahnen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen
Ein Flugverbot für Drohnen wurde entlang von Autobahnen in Nordrhein-Westfalen eingerichtet und erstreckt sich von Jülich bis Ahaus. Die Einschränkung war auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul.de) des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht worden, später jedoch ohne Angabe von Gründen wieder entfernt worden.
Das Flugverbot galt vom 20. bis 27. März 2026 – zeitlich abgestimmt mit der geplanten Route eines anstehenden Castor-Transports. Bei dieser Lieferung handelt es sich um Brennelemente aus einem stillgelegten Forschungsreaktor, die in ein Zwischenlager nach Ahaus gebracht werden sollen. Solche Transporte gelten aufgrund möglicher Sicherheitsrisiken und Protestaktionen in der Regel als sensibel.
Die genaue Strecke war am Mittwochabend kurzzeitig öffentlich einsehbar, doch bereits am Donnerstag nicht mehr auf der Plattform zu finden. Laut offizieller Vorgabe unterliegen die Transportrouten eigentlich der Geheimhaltung. Trotz der vorübergehenden Veröffentlichung gab es weder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen noch eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums.
Unklar bleibt, wie es zu dem Fehler bei der Veröffentlichung der Route kam. Die Behörden haben keine weiteren Angaben dazu gemacht, ob die Löschung absichtlich erfolgte oder auf ein technisches Problem zurückzuführen ist.
Das Flugverbot deckt sich mit dem erwarteten Zeitrahmen des Castor-Transports, was Fragen zu den Sicherheitsprotokollen aufwirft. Ohne offizielle Bestätigung bleiben die Gründe für die kurzzeitige Veröffentlichung und spätere Entfernung der Route ungeklärt. Der Transport bleibt vorerst wie geplant terminiert, ohne dass bisher öffentliche Änderungen bekannt gegeben wurden.






