23 December 2025, 03:10

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Ein Schwimmbad links, ein Gebäude in der Mitte und der Himmel oben.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen

Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.

19. Dezember 2025

Die Bundesregierung hat 333 Millionen Euro für die Modernisierung von Sportstätten in ganz Deutschland bereitgestellt. Das Förderprogramm, das sich auf die Sanierung von Turnhallen, Schwimmbädern und Sportplätzen konzentriert, richtet sich an Projekte mit regionaler oder bundesweiter Relevanz. Kommunen müssen ihre Anträge nun bis zum Stichtag im Januar 2026 einreichen.

Die Bundesinitiative „Sanierung kommunaler Sportstätten“ übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten – eine Entlastung für angespannte Haushalte. Städte und Gemeinden sind aufgefordert, bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Alle genehmigten Maßnahmen müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.

In Marl haben bereits mehrere Vereine konkrete Pläne vorgelegt. Dazu zählen die Sanierung des Sportkomplexes der Willy-Brandt-Schule, ein neuer Kunstrasenplatz für den FC Marl sowie Instandsetzungsarbeiten am Guido-Heiland-Bad. Weitere Projekte betreffen das Bürgerbad Hüls, die Sportanlage Loekamp und einen Übungsraum für die DLRG. Unterdessen haben Berlins Sportvereine ihre Bedarfe bei den Bezirksämtern angemeldet, damit die Anträge über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abgewickelt werden können.

Die Fördergelder fließen in die Behebung struktureller Mängel – von Turnhallen über Innen- und Außenbecken bis hin zu Umkleiden und Geräteräumen. Zwar müssen Kommunen Eigenmittel einbringen, doch steigt der Bundesanteil für finanziell schwächere Gemeinden.

Mit dem 333-Millionen-Programm soll die Sportinfrastruktur in den kommenden sechs Jahren auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Frist für Antragstellungen endet Anfang 2026; Priorität haben Einrichtungen mit überregionaler Bedeutung. Erfolgreiche Projekte müssen bis 2031 fertiggestellt sein.