Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Bund und Porr vor Gericht
Karlheinz MiesMilliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Bund und Porr vor Gericht
Ein hochbrisanter Rechtsstreit entbrennt zwischen der Bundesregierung und dem Bauunternehmen Porr wegen des gestoppten Rheinbrücken-Projekts in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Kündigung eines Vertrags vor sechs Jahren – beide Seiten fordern nun Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Inklusive Zinsen könnte die Gesamtforderung die Marke von einer Milliarde Euro überschreiten.
Auslöser war die Entscheidung des Landes, den Auftrag für die neue Leverkusener Rheinbrücke an Porr zu kündigen. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) rechtfertigte den Schritt mit „systemischen Mängeln“ und „gravierenden Fehlern“ in den Stahlbauteilen. Die Kündigung, die im Auftrag des Bundes erfolgte, solle auf Basis von Gutachten die Fertigstellung des Projekts beschleunigen, so Wüst.
Das Vorhaben umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch gebaut wird. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, die Montage der Pylone ist für September 2026 geplant. Die vollständige Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Mitte 2028 vorgesehen.
Vor Gericht verlangt der Bund von Porr Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Das Unternehmen wiederum klagt auf mehr als 200 Millionen Euro für bereits erbrachte Leistungen und entgangene Umsätze durch die Vertragsauflösung. Das Landgericht Köln hat für den 16. Oktober einen Güte- und Verhandlungstermin angesetzt, um beide Forderungen zu prüfen.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, das Land erwarte unabhängig vom Urteil keine negativen Folgen. Der Rechtsstreit bleibt indes offen – sein Ausgang könnte die finanzielle und operative Zukunft des Rheinbrücken-Projekts maßgeblich prägen.
