Meta muss Telekom 30 Millionen Euro für Datenverkehr zahlen – Gericht schafft Präzedenzfall
Karlheinz MiesUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Meta muss Telekom 30 Millionen Euro für Datenverkehr zahlen – Gericht schafft Präzedenzfall
Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit über die Vergütung von Datenübertragungsdiensten.
Der Fall ist Teil einer größeren Debatte darüber, ob US-Technologiekonzerne sich an den Kosten für die europäische Telekommunikationsinfrastruktur beteiligen sollten.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung eingestellt hatte. Der Telekommunikationsriese argumentierte, ihm stünden Entschädigungen für die Beförderung des Datenverkehrs von Meta zu. Meta hingegen behauptete, es habe weder einen formellen Vertrag noch eine Zahlungsverpflichtung gegeben.
Ein Gericht erster Instanz hatte zunächst zugunsten der Deutschen Telekom entschieden, und das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dieses Urteil nun bestätigt und ausgeweitet. Das höhere Gericht verlängerte den Abrechnungszeitraum und erhöhte die Gesamtsumme auf rund 30 Millionen Euro. Zudem bestätigte es, dass Netzbetreiber ein grundsätzliches Recht haben, Gebühren für die Beförderung von Datenverkehr zu erheben.
Beide Unternehmen hatten sich gegenseitig vorgeworfen, ihre Marktmacht ausgenutzt zu haben. Das Gericht wies jedoch den Vorwurf eines Monopols der Deutschen Telekom in diesem Fall zurück. Die Richter stellten fest, dass Metas Tochterunternehmen Edge Network bei Uneinigkeit über die Gebühren zu anderen Anbietern hätte wechseln können.
Der Fall spiegelt die sogenannte 'Fair-Share'-Debatte wider, in der europäische Telekommunikationsunternehmen finanzielle Beiträge von US-Technologiegiganten fordern. Diese Unternehmen argumentieren, dass ihre Dienste die Nachfrage nach Internetverträgen steigern und damit indirekt den Netzbetreibern zugutekommen.
Das Urteil schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Telekommunikationsanbieter Gebühren für Datenverkehrsdienste erheben dürfen. Meta muss der Deutschen Telekom nun den vollen Betrag zahlen, auch wenn das Unternehmen noch Berufung einlegen könnte.
Die Entscheidung könnte künftige Auseinandersetzungen zwischen Technologiekonzernen und Telekommunikationsanbietern über Infrastrukturkosten beeinflussen.