11 February 2026, 03:01

Lieferkettengesetz: Reformpläne schwächen Deutschlands Vorreiterrolle in Europa

Eine Gruppe von Männern in orangefarbenen Westen und Sicherheitswesten lädt Kisten in ein Lagerhaus, mit mehreren Kartonagen auf der rechten Seite und einer Kette auf der linken Seite, und einer Wand mit Lampen im Hintergrund.

Lieferkettengesetz: Reformpläne schwächen Deutschlands Vorreiterrolle in Europa

Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 – zunächst für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz soll Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten stärken. Nun könnten geplante Reformen seine Wirkung verändern – und sorgen bei Gewerkschaften und Aktivisten für Besorgnis.

Aktuell erfasst das LkSG über 5.000 Betriebe, vor allem aus den Branchen Produktion, Einzelhandel, Automobilbau, Textilindustrie und Elektronik. Es verpflichtet Unternehmen, nicht nur die eigenen Abläufe, sondern auch die ihrer ausländischen Zulieferer und Mutterkonzerne zu überwachen. Zwar gibt es keine genauen Zahlen dazu, wie stark einzelne Sektoren betroffen sind, doch das Gesetz hat bereits Arbeitnehmern geholfen – etwa osteuropäischen Lkw-Fahrern –, die für die Verletzung ihrer Arbeitsrechte Entschädigung forderten.

Gleichzeitig bedeutet das Gesetz für viele Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand, besonders für kleinere Betriebe. Einige kritisieren, dass sich regelkonforme Firmen im Wettbewerb benachteiligt sehen – gegenüber Konkurrenten, die die Vorgaben ignorieren. Unterdessen hat die Europa ihre eigene Lieferketten-Richtlinie überarbeitet: Die Schwellenwerte für die Einhaltung wurden angehoben, die Umsetzung verschiebt sich auf 2029.

Nun plant die Bundesregierung eine Reform des LkSG – und könnte dabei Sanktionen streichen, um sich dem weniger strengen Europa-Ansatz anzupassen. Kritiker warnen, dass dies die Durchsetzungskraft des Gesetzes schwächen und seine Wirksamkeit im Kampf gegen Menschenrechtsverstöße mindern könnte.

Sollten die Änderungen kommen, verlöre das LkSG einen Teil seiner Durchsetzungsmacht. Unternehmen müssten zwar weiterhin Sorgfaltspflichten einhalten, doch ohne Strafen könnte die Compliance sinken. Die Anpassung brächte Deutschland zwar in Einklang mit den Europa-Standards – allerdings mit geringerem Druck auf Firmen, Arbeits- und Umweltschutz einzuhalten.