Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Blumentöpfen
Susan auch SchlauchinGericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Cannabis-Sämlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Blumentöpfen
Ein Kölner Unternehmer hat einen Rechtsstreit um den Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Blumentöpfen verloren. Die Stadt hatte das Geschäft verboten und argumentiert, dies verstoße gegen das Cannabisgesetz. Das Gericht urteilte, dass selbst junge Pflanzen als Cannabis gelten und ihr kommerzieller Verkauf damit illegal ist.
Der Unternehmer hatte die Cannabis-Pflänzchen über seinen Laden und einen Online-Shop verkauft. Er behauptete, es handele sich lediglich um Vermehrungsmaterial, dessen Handel erlaubt sei. Das Verwaltungsgericht Köln wies dieses Argument jedoch zurück.
Das Cannabisgesetz erlaubt zwar den privaten, nicht-kommerziellen Anbau, verbietet aber den gewerblichen Verkauf. Das Gericht stellte klar, dass Stecklinge – selbst ohne Blüten oder Knospen – dennoch als Cannabis einzustufen sind. Ihr Verkauf verstößt somit gegen das Gesetz.
Der Unternehmer kann das Urteil noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anfechten. Unterdessen hat ein in Nordrhein-Westfalen eingetragener Cannabis-Anbauverein bereits eine Abgabestelle in Hamburg eröffnet. Wie viele zugelassene Vereine es in der Region gibt, bleibt unklar.
Das Urteil unterstreicht die Einschränkungen des Cannabis-Handels nach dem neuen Gesetz. Der Verkauf von Topfpflanzen ist nun unabhängig vom Wachstumsstadium eindeutig verboten. Der Fall könnte Präzedenzwirkung für ähnliche Streitfälle in Zukunft haben.






