09 February 2026, 15:42

Großrazzia in Bottrop: 32 Verstöße in Shisha-Bars und Restaurants entdeckt

Eine Gruppe von Feuerwehrleuten in Gasmasken und Helmen steht vor einer Tür mit Rauch, der herausquillt, in einem beengten Raum mit Rohren und anderen Gegenständen im Hintergrund.

Großrazzia in Bottrop: 32 Verstöße in Shisha-Bars und Restaurants entdeckt

Großrazzia in Bottrop am Freitagabend

Am Freitagabend fand in Bottrop eine großangelegte Kontrollaktion statt. Behörden der Gewerbeaufsicht, der Polizei, der kommunalen Ordnungsdienste und der Steuerfahndung arbeiteten dabei Hand in Hand, um lokale Betriebe zu überprüfen. Im Fokus standen Teehäuser, Shisha-Bars und Restaurants in der gesamten Stadt.

Bei den Kontrollen wurden 32 Verstöße aufgedeckt, vor allem im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz, Rauchverboten und baulichen Sicherheitsvorschriften. In einigen Betrieben waren Feuerlöscher abgelaufen oder fehlten gänzlich, in zwei Fällen waren Notausgänge versperrt. Michael Althammer, Leiter des Bottroper Ordnungsamts, betonte die Notwendigkeit eines stärkeren Verbraucherschutzes und mehr Sicherheit im Gastgewerbe.

Bei der Aktion handelte es sich nicht um die erste dieser Art. In den vergangenen drei Jahren (2023–2025) gab es mindestens 25 ähnliche Großkontrollen in deutschen Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart. Dabei ging es vor allem um illegale Beherbergungsbetriebe, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Gastgewerbe.

Betreiber, bei denen Verstöße festgestellt wurden, müssen nun mit ordnungsrechtlichen Verfahren rechnen – die Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen. Die Behörden kündigten zudem an, in naher Zukunft weitere Kontrollen durchzuführen.

Die beteiligten Stellen werden auch künftig eng zusammenarbeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Standards durchzusetzen und Risiken für die Öffentlichkeit zu minimieren. Weitere Überprüfungen sind bereits in Planung. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit hohen Strafen und verschärften Kontrollen rechnen.