Gericht wehrt Klage gegen Windradbau in NRW ab – Paragliding-Club unterliegt
Karlheinz MiesParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage gegen Windradbau in NRW ab – Paragliding-Club unterliegt
Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad-Projekt
Der Higher Administrative Court (Oberverwaltungsgericht, OVG) von Nordrhein-Westfalen hat den Eilantrag eines örtlichen Paragliding- und Drachenseglerclubs gegen den Bau einer Windkraftanlage abgewiesen. Damit kann das umstrittene Projekt wie geplant umgesetzt werden.
Der Verein hatte argumentiert, dass die nur 550 Meter von seinem Startplatz entfernte Turbine gefährliche Flugbedingungen schaffen würde. Die Betreiber befürchteten erhebliche Einschränkungen des Flugbetriebs und ein nicht vertretbares Sicherheitsrisiko.
Das OVG kam jedoch zu dem Schluss, dass die Bedenken des Clubs nicht ausreichend belegt seien. Die Richter sahen keine Hinweise darauf, dass der Windpark die Existenz des Vereins gefährden würde. Zudem wiesen sie darauf hin, dass bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h der Flugbetrieb mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen fortgesetzt werden könne.
In seiner Begründung bestätigte das Gericht, dass der Club im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Sämtliche Einwände seien vor der Genehmigung des Baus geprüft und berücksichtigt worden.
Mit der abschließenden Ablehnung der Klage kann das Windrad im Hochsauerlandkreis nun gebaut werden. Der Verein muss seinen Betrieb an die neue Anlage in der Nähe anpassen. Bisher wurden keine weiteren Rechtsmittel angekündigt.






