Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung
Karlheinz MiesUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung
Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, rund 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil fällt nach einem langjährigen Streit darüber, ob Technologiekonzerne Telekommunikationsanbieter für die Übertragung ihres Datenverkehrs entschädigen müssen.
Der Fall ist Teil einer breiten europäischen Debatte darüber, wer den Ausbau der Internetinfrastruktur finanzieren soll. Dabei fordern Telekommunikationsunternehmen Beiträge von großen US-Technologiekonzernen.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung eingestellt hatte. Das Unternehmen argumentierte, es habe keinen formellen Vertrag gegeben und der Telekommunikationsanbieter erfülle ohnehin bereits seine Pflichten gegenüber den eigenen Kunden. Die Deutsche Telekom bestand jedoch darauf, für den Transport der Meta-Daten entschädigt zu werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Deutschen Telekom recht und bestätigte damit ein früheres Urteil, während es gleichzeitig den Anspruchszeitraum erweiterte. Die Richter stellten fest, dass Metas Tochterunternehmen Edge Network die Infrastruktur des Telekommunikationsanbieters ohne Bezahlung genutzt habe, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte, den Datenverkehr über Wettbewerber umzuleiten. Das Gericht wies zwar den Vorwurf einer marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom zurück, bestätigte aber, dass Netzbetreiber ein Recht darauf haben, Gebühren für den Datentransport zu erheben.
Beide Seiten hatten sich gegenseitig vorgeworfen, ihre Marktposition auszunutzen. Meta und andere US-Technologieriesen wie Google und Amazon wehren sich seit 2021 gegen die europäischen Forderungen nach einem "fairen Beitrag". Sie argumentieren, ihre Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen damit den Telekommunikationsanbietern zugute. Zudem seien die bestehenden Gebühren und Investitionen bereits ausreichend, um die Infrastrukturkosten zu decken. Bis 2026 hat sich ihr Widerstand weiter verschärft, begleitet von verstärkter Lobbyarbeit und rechtlichen Schritten in Brüssel – wenn auch mit kleinen Zugeständnissen wie freiwilligen Finanzierungszusagen in Frankreich und Deutschland im Jahr 2024.
Das Urteil schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber für die Übertragung von Datenverkehr Entgelte verlangen können. Meta muss der Deutschen Telekom nun 30 Millionen Euro zahlen, wobei der Zeitraum länger ist als ursprünglich geltend gemacht. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltende Diskussion darüber, wie die Kosten für die Internetinfrastruktur zwischen Technologieunternehmen und Telekommunikationsanbietern aufgeteilt werden sollten.