17 March 2026, 14:29

Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Standort Höxter bleibt geschützt

Offener Universitätscampus-Eingang mit einer Straße, die zu einem Gebäude führt, umgeben von Bäumen und Pflanzen, eine texttragende Wand auf der rechten Seite und sichtbarer Himmel im Hintergrund.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Standort Höxter bleibt geschützt

Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte den geplanten Umzug nach Detmold und Lemgo für rechtswidrig und berief sich dabei auf den gesetzlichen Schutz des Standorts Höxter. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die Befugnis der Hochschule, den Standort vollständig aufzugeben.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der TH OWL die rechtliche Grundlage fehlt, den Campus Höxter komplett zu schließen. Nach dem Landeshochschulgesetz ist der Standort ausdrücklich anerkannt und darf nicht vollständig aufgegeben werden. Auch die Ankündigung der Hochschule, die Lehre in Höxter vollständig einzustellen, wurde für rechtswidrig erklärt.

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Schon im vergangenen Jahr hatte das Land eingriffen, um die Verlegung zu stoppen – eine Maßnahme, die das Gericht nun als berechtigt bestätigt hat. Die TH OWL hatte daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet, um dagegen vorzugehen. In einem Eilverfahren wurden jedoch nur vorübergehende Verlegungen bis zu einer endgültigen Entscheidung zugelassen. Unterdessen entwickelt die Hochschule im Rahmen ihrer langfristigen Strategie einen "Gemeinwohl-Campus Höxter". Konkrete Alternativpläne für den Standort wurden bisher jedoch nicht veröffentlicht.

Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL Lehraktivitäten in Höxter aufrechterhalten muss, sofern kein rechtlich einwandfreier Plan genehmigt wird. Jede künftige Verlegung müsste klare Regelungen für die weitere Nutzung des Campus vorsehen. Die Entscheidung unterstreicht die Aufsichtsrolle des Landes bei der Umstrukturierung der Hochschullandschaft.

Quelle