Gericht stoppt Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem"

Susan auch Schlauchin
Susan auch Schlauchin
2 Min.
Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebener Schrift, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.Susan auch Schlauchin

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem"

Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextrem" einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" klassifizieren. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Partei, die sich gegen die Einstufung wehrte. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bezeichnung nun bis zum Abschluss weiterer Verfahren ausgesetzt.

Das BfV hatte die AfD am 2. Mai 2025 offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – nach Jahren der Beobachtung und wachsenden Zweifeln an der politischen Ausrichtung der Partei. Die Klassifizierung hätte der Behörde ermöglicht, die Überwachung im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zu verschärfen.

Die AfD focht die Entscheidung an und erreichte vor dem Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung. Die Richter urteilten, dass das BfV die Einstufung erst nach Abschluss des Hauptverfahrens umsetzen dürfe. Zudem untersagte das Gericht der Behörde, die Bezeichnung bis dahin öffentlich zu kommunizieren.

Das BfV fungiert als Frühwarnsystem für extremistische Bedrohungen, verfügt jedoch – anders als die Polizei – über keine exekutiven Befugnisse. Zu seinen Aufgaben gehören die Sammlung von Nachrichten, die Risikobewertung und die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, etwa über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Allerdings sind seine Kompetenzen durch strenge rechtliche Hürden begrenzt: Klare Beweise sind nötig, bevor die Überwachung ausgeweitet werden darf.

Schon vor der bundesweiten Hochstufung hatten einige Landesämter für Verfassungsschutz – etwa in Thüringen und Sachsen – lokale AfD-Gliederungen als extremistisch eingestuft. Die bundesweite Entscheidung markierte eine deutliche Verschärfung, doch die gerichtliche Verfügung hat sie vorerst gestoppt.

Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass die AfD vorläufig keiner verstärkten Observation als extremistische Vereinigung unterliegt. Das BfV muss nun das endgültige Urteil abwarten, bevor es weiter vorgehen kann. Bis dahin bleibt die Partei unter standardmäßiger Beobachtung – ohne die zusätzlichen Kontrollen, die mit der umstrittenen Einstufung verbunden wären.

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