Gericht stoppt BfV: AfD bleibt vorerst keine bestätigte rechtsextreme Partei

Karlheinz Mies
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Eine Gruppe von Menschen steht vor einem Gebäude und hält Schilder und Plakate in die Höhe, während zwei Personen im Vordergrund sitzen und ein Müllcontainer rechts zu sehen ist, während sie in Deutschland protestieren.Karlheinz Mies

AfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV: AfD bleibt vorerst keine bestätigte rechtsextreme Partei

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist in seinem Vorhaben, die Alternative für Deutschland (AfD) als bestätigte rechtsextreme Organisation einzustufen, auf eine rechtliche Hürde gestoßen. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Prozess vorerst gestoppt, bis eine weitere Prüfung erfolgt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der AfD selbst, die sich gegen die Einstufung wehrt.

Der Streit begann vor Jahren, als das BfV die AfD erstmals als Verdachtsfall für Rechtsextremismus unter Beobachtung stellte. Im Mai 2025 verschärfte die Behörde nach einer ausführlichen Prüfung ihre Bewertung und stufte die Partei als bestätigte rechtsextreme Gruppe ein. Als Begründung führte das BfV an, die AfD arbeite aktiv gegen die demokratische Ordnung Deutschlands – Details aus den früheren Beobachtungsphasen blieben jedoch unter Verschluss.

Die AfD ging daraufhin juristisch gegen die Einstufung vor. Im Februar 2026 erließ das Verwaltungsgericht Köln einen einstweiligen Beschluss und setzte die Entscheidung des BfV vorläufig außer Kraft. Das Gericht verfügte, dass die Behörde das Ergebnis des Hauptverfahrens abwarten müsse, bevor eine endgültige Klassifizierung erfolgen könne.

Bis auf Weiteres darf das BfV die AfD nicht offiziell als bestätigte rechtsextreme Organisation einordnen. Die Aussetzung durch das Gericht bedeutet, dass die Angelegenheit bis zum Abschluss des vollständigen Rechtsverfahrens ungelöst bleibt. Das Urteil lässt den Status der Partei in der Schwebe, während der Prozess weiterläuft.

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