Gericht kippt Verbot: AfD-Neujahrsempfang in Dortmund mit Björn Höcke findet statt
Anatol FrankeGericht: Rede von Höcke in Dortmunder Rathaus erlaubt - Gericht kippt Verbot: AfD-Neujahrsempfang in Dortmund mit Björn Höcke findet statt
Eine geplante Neujahrsempfang der Dortmunder AfD-Fraktion wird nun doch stattfinden, nachdem ein Gericht das Veranstaltungsverbot der Stadt aufgehoben hat. Die Veranstaltung, bei der der umstrittene Politiker Björn Höcke als Hauptredner auftreten sollte, war zuvor von Oberbürgermeister Alexander Kalouti untersagt worden. Nach einer erfolgreichen Klage kann die Zusammenkunft nun im Dortmunder Rathaus wie geplant durchgeführt werden.
Die AfD-Fraktion in Dortmund hatte ihren traditionellen Neujahrsempfang für Sonntagabend organisiert und 280 Gäste eingeladen. Höcke, eine führende Figur der Partei, sollte die zentrale Rede halten. Kalouti hatte die Veranstaltung jedoch als "unzulässig" eingestuft – mit Verweis auf Bedenken wegen Höckes Auftretens.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied nun gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters. Die Richter argumentierten, dass andere politische Gruppen in der Vergangenheit bereits Gastredner im selben Veranstaltungsort empfangen hätten. Diese Ungleichbehandlung schwächte die Position der Stadt, den AfD-Termin zu verbieten.
Die AfD verfügt über eine beträchtliche Anzahl von Sitzen im Dortmunder Stadtrat, wobei die genaue Zahl nicht genannt wird. Ähnliche Streitigkeiten über die proportionale Vertretung in Ausschüssen gab es bereits in anderen Städten, darunter Gelsenkirchen. Mit Spannungen ist auch nach den Wahlen 2025 zu rechnen.
Mit dem Gerichtsurteil kann Höcke nun voraussichtlich wie geplant seine Rede halten. Der Empfang findet unter den ursprünglichen Bedingungen im Rathaus statt.
Der juristische Erfolg ermöglicht der AfD, ihre Veranstaltung ohne weitere Hindernisse durchzuführen. Höckes Auftritt wird stattfinden, und die 280 eingeladenen Gäste werden erwartet. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wie die Stadt künftig mit Anträgen politischer Fraktionen umgeht.






