28 January 2026, 17:56

Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen fehlender Beweise

Ein alter Briefumschlag, der nach Deutschland adressiert ist und eine Briefmarke trägt.

Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen fehlender Beweise

Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben. Die Entscheidung fiel, nachdem das Bundesamt für Justiz (BfJ) nicht nachweisen konnte, dass das Unternehmen den Messengerdienst Telegram Web während des fraglichen Zeitraums betrieben hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mutmaßliche Verstöße gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Das Amtsgericht Bonn urteilte, dass das BfJ nicht belegen könne, dass Telegram FZ-LLC zwischen Februar 2021 und Juni 2022 für den Dienst verantwortlich gewesen sei. Stattdessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass vermutlich Telegram Messenger Inc. – ein anderes Unternehmen derselben Firmengruppe – in dieser Zeit die Geschäfte geführt habe. Der operative Hauptsitz des Unternehmens untersteht der Zuständigkeit des Amtsgerichts Bonn.

Die Strafen waren ursprünglich wegen zweier zentraler Versäumnisse verhängt worden: Telegram hatte kein dauerhaftes System zur Bearbeitung von Nutzerbeschwerden eingerichtet. Zudem fehlte ein in Deutschland benannter Vertreter – beides Pflichten nach dem NetzDG.

Das BfJ hatte versucht, den Betreiber für unzureichende Maßnahmen gegen Hasskriminalität im Internet zu sanktionieren. Doch die richterliche Entscheidung stützte sich darauf, dass sich die direkte Verbindung von Telegram FZ-LLC zum Betrieb des Dienstes in dem genannten Zeitraum nicht nachweisen ließ.

Mit dem Urteil entfällt die Strafe von 5,1 Millionen Euro, doch der Fall verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung des NetzDG. Die Feststellungen des Gerichts deuten darauf hin, dass Telegram Messenger Inc. weiterhin auf die Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften überprüft werden könnte. Offene Fragen bleiben, welche Entität die rechtliche Verantwortung für den Betrieb der Plattform trägt.