Gericht kippt Edeka-Verbot: Längere Zahlungsfristen für Milchprodukte sind rechtmäßig
Susan auch SchlauchinGericht kippt Edeka-Verbot: Längere Zahlungsfristen für Milchprodukte sind rechtmäßig
Ein deutsches Gericht hat ein Verbot gegen Edeka aufgehoben und entschieden, dass längere Zahlungsfristen für Milchprodukte nicht gegen das Lieferkettengesetz verstoßen. Es ist das zweite Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) zurückweist.
2023 hatte das BLE Hinweise erhalten, dass Edeka mit einem Milchlieferanten für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Zahlungsziele von über 49 Tagen vereinbart hatte. Das AgrarOLkG schreibt vor, dass Händler solche Lieferungen – je nach Umsatz der beteiligten Unternehmen – innerhalb von 30 Tagen begleichen müssen. Die Behörde erließ im Oktober 2024 einen Bescheid, in dem sie Edeka vorwarf, gegen das Gesetz zu verstoßen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte nun, dass Edeka mit Arla Foods rechtmäßig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbaren dürfe. Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Einzelhändler einbezog – was zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes führte. Die verlängerten Zahlungsziele seien daher keine unlautere Handelspraxis im Sinne des AgrarOLkG.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler die gesetzlichen Vorgaben einhielten. Gleichzeitig kritisierte der Verband das BLE dafür, bei der Rechtsdurchsetzung wiederholt seine Befugnisse zu überschreiten, und forderte mehr Zurückhaltung. Der Behörde bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Bisher wurden zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes von Gerichten kassiert. Das aktuelle Urteil erlaubt Edeka, die vereinbarten Zahlungsbedingungen mit Arla Foods beizubehalten. Nun muss das BLE entscheiden, ob es weiter rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen will.






