Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Karlheinz MiesDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstellen. Die Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich der Flugsicherheit und möglicher Turbulenzrisiken.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, betreibt eines der aktivsten Fluggelände der Region. Er argumentierte, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und erhebliche Betriebseinschränkungen erzwingen. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei höheren Windgeschwindigkeiten gefährliche Bedingungen schaffen würden.
Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Regionalplan festgelegt ist. Das Gericht verwies zudem darauf, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Die geltenden Sicherheitsvorschriften verbieten bereits jetzt Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde – unabhängig vom Windpark.
In seinem Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometer pro Stunde weitgehend unbeeinträchtigt möglich bleiben. Die Bedenken des Vereins zu Turbulenzen seien nicht ausreichend belegt und rechtfertigten keine Blockade des Projekts.
Mit der Abweisung der Klage ist der Weg für den Bau des Windparks frei. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und Windgeschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin gelten. Der Verein muss sich nun an die neue Infrastruktur anpassen und seinen Betrieb unter den aktuellen Vorschriften fortsetzen.






