FKS kontrolliert bundesweit Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und illegale Beschäftigung
Krzysztof LöfflerFKS kontrolliert bundesweit Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und illegale Beschäftigung
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) führt derzeit bundesweit unangekündigte Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durch. Im Fokus stehen die Einhaltung der Arbeitsgesetze, darunter das Mindestlohngesetz, das aktuell einen Stundenlohn von 12,82 Euro vorsieht. Die Ergebnisse der heutigen gezielten Aktion werden zu Beginn kommender Woche veröffentlicht.
Die FKS setzt dabei über 2.600 Mitarbeiter ein, um Betriebe der Branche zu überprüfen. Die Prüfer kontrollieren, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Mitführung und zum Aushang von Ausweisdokumenten erfüllen. Zudem wird die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte unter die Lupe genommen.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung des Mindestlohns sowie der korrekten Erfassung der Arbeitszeiten. Auch die Abführung von Sozialabgaben und ein möglicher Missbrauch von Sozialleistungen werden genau untersucht. Die FKS führt Befragungen durch und prüft Finanz- und Lohnunterlagen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Die Hotel- und Gastronomiebranche wurde aufgrund ihrer großen Belegschaft und der hohen Fluktuation als Schwerpunkt ausgewählt. Sie gilt damit als besonders relevant für die Durchsetzung von Arbeitsstandards und die Bekämpfung illegaler Beschäftigungspraktiken.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden zu Beginn der nächsten Woche veröffentlicht. Betriebe, die gegen das Mindestlohngesetz oder andere Arbeitsvorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Die FKS überwacht weiterhin risikobehaftete Branchen, um faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.






