Fahranfängerin in Hagen mit 0,09 Promille erwischt – Schokoladen-Ausrede scheitert
Susan auch SchlauchinFahranfängerin in Hagen mit 0,09 Promille erwischt – Schokoladen-Ausrede scheitert
Fahranfängerin in Hagen mit Alkohol am Steuer gestoppt – trotz Schokoladen-Ausrede
In den frühen Morgenstunden des 14. Februar wurde eine 20-jährige Fahranfängerin bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Hagen-City-Center angehalten. Der Vorfall endete mit einem Fahrverbot, nachdem bei ihr Alkohol im Blut festgestellt wurde – obwohl sie angab, lediglich alkoholisierte Schokolade verzehrt zu haben.
Die Frau war gegen 2.50 Uhr in eine standardmäßige Polizeikontrolle geraten. Auf Nachfrage räumte sie ein, Schokolade mit Alkohol gegessen zu haben, bestritt jedoch, alkoholische Getränke zu sich genommen zu haben.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Blutalkoholwert von 0,07 Promille. In Deutschland gilt für Fahranfänger jedoch eine absolute Alkoholgrenz von null Promille – bereits geringste Mengen sind verboten.
Die Beamten untersagten der Frau umgehend die Weiterfahrt. Später wurde sie zur Polizeidienststelle gebracht, wo ein zweiter, rechtlich bindender Test einen Anstieg auf 0,09 Promille zeigte. Die Behörden stellten einen Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger fest und ahndeten dies entsprechend.
Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Null-Promille-Grenze für Fahrer in der Probezeit. Die Angabe der Frau, lediglich alkoholisierte Schokolade konsumiert zu haben, änderte nichts an den rechtlichen Konsequenzen – die Messwerte lagen klar über dem zulässigen Limit. Nun müssen sie mit den vorgesehenen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Sanktionen rechnen.






