17 March 2026, 18:34

Ex-Polizist wegen Korruption und Erpressung zu drei Jahren Haft verurteilt

Ein schildförmiges Polizeibadge mit der Aufschrift 'Polizei Berlin' auf einem blauen Hintergrund, einem weißen Rand und einem zentralen weißen Stern, das auf einer Oberfläche liegt.

Nordrhein-Westfalen: Ehemaliger Polizist wegen Korruption zu drei Jahren Haft verurteilt - Ex-Polizist wegen Korruption und Erpressung zu drei Jahren Haft verurteilt

Ein ehemaliger Polizist aus Nordrhein-Westfalen ist wegen Korruption zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Bestechlichkeit, versuchter Erpressung und der Justizbehinderung im Amt schuldig. Seine Straftaten umfassten die Forderung hoher Geldsummen im Gegenzug für die Verzögerung von Ermittlungen und den Schutz von Verdächtigen.

Die illegalen Machenschaften des Beamten flogen auf, nachdem er gemeinsam mit zwei Komplizen den Betreiber einer Cannabis-Plantage in Mönchengladbach ins Visier genommen hatte. Im September 2020 erpressten sie den Mann mit Schweigegeld-Forderungen und drohten mit Konsequenzen, falls er nicht zahlte. Trotz wiederholter Einschüchterungsversuche weigerte sich der Betreiber – es kam zu keinen Zahlungen.

Der verurteilte Polizist hatte zudem versucht, 80.000 Euro Sofortzahlung sowie monatlich 10.000 Euro zu erpressen, um eine Bundesermittlung des BKA zu verzögern. Darüber hinaus wurde ihm vorgeworfen, Beschuldigte vor anstehenden Ermittlungen gewarnt zu haben, um ihnen die Flucht vor der Justiz zu ermöglichen.

In den Fall verwickelt waren zwei weitere Personen: ein 34-jähriger Mittäter, der nun als flüchtig gilt und von der Polizei gesucht wird, sowie ein Dritter, dessen Verfahren wegen geringer Beteiligung eingestellt wurde.

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Das Urteil bestätigt die Verstrickung des Beamten in schwere Straftaten wie Bestechung und Justizvereitelung. Die Strafe spiegelt die Schwere der Taten wider, die das öffentliche Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit erschüttert haben. Der Fall wirft zudem ein Licht auf die weiterhin laufende Fahndung nach dem flüchtigen Komplizen, während gegen den dritten Beteiligten keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet wurden.

Quelle