Evangelische Kirche Westfalen durchsucht Personalakten nach Gewaltfällen
Karlheinz MiesEvangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen durchsucht Personalakten nach Gewaltfällen
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat damit begonnen, Personalakten zu prüfen, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Für die Untersuchung der Unterlagen wurden ehemalige Polizeibeamte engagiert – beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiter, um zu verhindern, dass Fälle wegen Verjährungsfristen nicht mehr verfolgt werden können. Ziel des Verfahrens ist es, Fehlverhalten zu identifizieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Überprüfung startete am 1. Februar 2023 mit einem pensionierten Beamten; ab dem 1. März wird ein zweiter hinzukommen. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Personalakten zu sichten, die beim Landeskirchenamt vorliegen, wobei die genaue Dauer des Prozesses noch unklar ist. Nach der Auswertung der Akten aktueller Beschäftigter wird das Team die Archivunterlagen ehemaliger Mitarbeiter prüfen.
Sollten dabei Hinweise auf Verstöße gefunden werden, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet, die eine vertiefte Untersuchung durchführt. Je nach Schwere des aufgedeckten Fehlverhaltens können die Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen nach kirchlichem Arbeitsrecht bis hin zur Kündigung reichen.
Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Arbeiten informieren. Die Evangelische Kirche von Westfalen und die Rheinische Kirche gehören zu den wenigen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die solche systematischen Aktenprüfungen durchführen. Die Rheinische Kirche hat das Verfahren insbesondere in ihren 34 Kirchenkreisen standardisiert.
Die Initiative stellt einen strukturierten Ansatz dar, um sich mit historischen und aktuellen Fällen sexualisierter Gewalt in der Kirche auseinanderzusetzen. Durch die Einbindung ehemaliger Polizeibeamte und einer speziellen Stelle für die Nachverfolgung wird eine gründliche Prüfung der Unterlagen sichergestellt. Die Ergebnisse werden über das weitere Vorgehen entscheiden – einschließlich möglicher disziplinarischer oder rechtlicher Konsequenzen für Betroffene.






