18 February 2026, 17:22

Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt – Ex-Polizisten ermitteln

Eine Gruppe von Priestern geht über einen roten Teppich in einer Kirche, während Menschen auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen und Fotorahmen an der Hintergrundwand hängen.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt – Ex-Polizisten ermitteln

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ehemalige Polizeibeamte beauftragt, Personalakten auf Hinweise zu sexualisierter Gewalt zu prüfen. Die Überprüfung begann am 1. Februar 2023, wobei ein Beamter bereits mit der Arbeit begonnen hat und ein zweiter am 1. März hinzukommen soll. Beide bringen jahrzehntelange Ermittlungserfahrung mit.

Die auf freiberuflicher Basis tätigen Beamten konzentrieren sich zunächst auf die Akten aktueller Mitarbeiter. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass keine Fälle wegen Verjährung unberücksichtigt bleiben. Anschließend werden sie archivierte Akten durchgehen, darunter auch die ehemaliger Mitarbeiter.

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Sämtliche Personalunterlagen, die beim Landeskirchenamt vorliegen, werden geprüft – ein Prozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Werden Hinweise auf Fehlverhalten gefunden, leitet das Landeskirchenamt die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) zur vertieften Untersuchung weiter. Betroffenen Personen drohen disziplinarrechtliche Maßnahmen nach kirchlichem Arbeitsrecht, von Sanktionen bis hin zur Entlassung.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, wird künftige Landessynoden über den Fortschritt informieren. Die Maßnahme folgt ähnlichen Initiativen anderer Landeskirchen, wie etwa der Evangelischen Kirche im Rheinland, die in vielen ihrer 34 Kirchenkreise standardisierte Aktenprüfungen eingeführt hat.

Die unabhängige Überprüfung stellt einen proaktiven Schritt der Evangelischen Kirche von Westfalen dar, um sowohl vergangenes als auch aktuelles Fehlverhalten aufzuarbeiten. Jede Feststellung wird weitere Konsequenzen nach sich ziehen, mit möglichen Folgen für die Beteiligten. Der Prozess wird fortgesetzt, bis alle relevanten Akten geprüft wurden.