EU führt Empfängerprüfung ein: So schützt die neue Regel vor Zahlungsbetrug
Karlheinz MiesEU führt Empfängerprüfung ein: So schützt die neue Regel vor Zahlungsbetrug
Neue EU-weite Regel gegen Zahlungsbetrug tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober gilt in der gesamten EU eine neue Vorschrift zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug: die sogenannte „Empfängerprüfung“ (engl. Verification of Payee, VoP). Sie verpflichtet Banken und Sparkassen, vor der Ausführung von Überweisungen zu überprüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel der Maßnahme ist es, Fälle zu verringern, in denen Kriminelle Opfer dazu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Betrüger nutzen häufig gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere täuschende Methoden, um Geld oder persönliche Daten zu stehlen. Bei vielen Maschen werden Zahlungen, die eigentlich für einen legitimen Empfänger bestimmt sind, auf die Konten der Betrüger umgeleitet. Bisher erhalten Opfer ihr gestohlenes Geld nur selten zurück – Grund ist eine rechtliche Grauzone, die die Haftung der Banken einschränkt.
Ab Oktober müssen Banken vor jeder Überweisung innerhalb der EU prüfen, ob der Empfängername zur IBAN passt. Stimmen die Angaben überein, wird die Zahlung wie gewohnt ausgeführt. Bei Abweichungen erscheint eine Warnmeldung, und der Kunde muss entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte. Wer die Warnung ignoriert und den Auftrag bestätigt, haftet im Schadensfall selbst.
Die VoP-Regel gilt auch für Echtzeit-Überweisungen, die ohne die üblichen Bearbeitungsverzögerungen abgewickelt werden. Banken erstatten nur dann Schäden durch Betrug, wenn Kunden alle Sicherheitsvorgaben eingehalten haben und keine Schuld trifft. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin ruft Verbraucher dazu auf, bei der Weitergabe sensibler Kontodaten besonders wachsam zu sein.
Die neue Regelung verlagert mehr Verantwortung auf die Kunden, die Zahlungsdaten vor der Freigabe einer Überweisung genau prüfen müssen. Banken kommen nur dann für Betrugsschäden auf, wenn Kunden alle Sicherheitsauflagen erfüllt haben. Die Änderung soll Betrug eindämmen – setzt aber eine höhere Aufmerksamkeit der Kontoinhaber voraus.






