Energieeffizienzgesetz wird gelockert: Was sich für Rechenzentren und Unternehmen ändert
Anatol FrankeEnergieeffizienzgesetz wird gelockert: Was sich für Rechenzentren und Unternehmen ändert
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen mildern die Vorgaben für Betreiber von Rechenzentren und andere Unternehmen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte, die Reformen sollen Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Das ursprüngliche Gesetz verlangte von Behörden und Unternehmen, ihren Energieverbrauch und -verschwendung zu reduzieren. Rechenzentren standen wegen ihres hohen Energiebedarfs und der Abwärme besonders im Fokus. Nach den neuen Regeln müssen sie Abwärme künftig nur noch nutzen, wenn ein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist.
Auch die Effizienzziele für Rechenzentren wurden abgemildert. Betreiber haben nun vier statt zwei Jahre Zeit, um sie zu erfüllen. Die Frist, ihren Stromverbrauch durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde bis 2030 verlängert.
Eine weitere Änderung begrenzt die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Nur Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden müssen die Vorgaben einhalten.
Kritiker üben scharfe Kritik an den Reformen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Linda Klapdor von Greenpeace argumentierte, die Änderungen schafften Schlupflöcher für die Tech-Riesen und könnten die Emissionen steigern.
